Kündigung in der Probezeit – das musst du wissen

Kündigung in der Probezeit – das musst du wissen

Wenn du einen neuen Job beginnst, vereinbarst du mit deinem Arbeitgeber häufig eine Probezeit. Doch welche Auswirkungen hat das bei einer Kündigung? Beginnst du in einem neuen Unternehmen ein Arbeitsverhältnis, unterschreibst du einen Arbeitsvertrag. Dieser regelt zahlreiche Details, darunter auch die Probezeit. Wir erklären dir, welche Besonderheiten die Probezeit mit sich bringt.

Welche Kündigungsfristen gelten während der Probezeit?

Zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses dient die Probezeit dazu, die Zusammenarbeit zu erproben. Du und dein Arbeitgeber könnt testen, wie gut ihr zusammenpasst und ob ihr die gegenseitigen Erwartungen erfüllt. Ist das nicht der Fall, gelten für euch beide vereinfachte Kündigungsbedingungen.

Sowohl dein Arbeitgeber als auch du selbst können das Arbeitsverhältnis während der Probezeit innerhalb von zwei Wochen beenden. Eine Kündigung kannst du an jedem beliebigen Tag aussprechen – nicht nur zum 15. oder zum Ende eines Monats. Wichtig ist, dass du die Kündigung schriftlich einreichst

Was passiert bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit?

Kündigst du innerhalb der Probezeit oder spricht dein Arbeitgeber die Kündigung aus, endet das Arbeitsverhältnis innerhalb von zwei Wochen. Diese gesetzliche Kündigungsfrist regelt § 622 Abs. 3 BGB.

Damit fällt es dir und deinem Arbeitgeber leichter, eine Kündigung auszusprechen. Ihr müsst keinen Grund nennen. Allerdings darf eine Kündigung durch deinen Arbeitgeber nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. Der Grund für die Kündigung darf also nicht auf Aspekten wie Geschlecht, sexueller Identität, Alter, Religion oder Behinderung beruhen.

Gut zu wissen: Wenn du Azubi bist, hast du nach einer Kündigung innerhalb der Probezeit Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis. Den Kündigungsgrund darf dein Arbeitgeber nur mit deiner Zustimmung anführen.

Wie verändert sich die Kündigungsfrist nach der Probezeit?

Hast du die Probezeit erfolgreich gemeistert, gilt danach eine gesetzliche Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen. Du und dein Arbeitgeber könnt das Arbeitsverhältnis jeweils zum 15. oder zum Ende eines Monats kündigen. Spricht dein Arbeitgeber die Kündigung aus, muss er laut Kündigungsschutzgesetz einen konkreten Grund angeben.

Besonderer Kündigungsschutz: Für Schwangere und Menschen mit einer Schwerbehinderung greift in der Regel schon während der Probezeit das Kündigungsschutzgesetz. Eine Kündigung durch deinen Arbeitgeber ist also nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.