Kündigungsschutzklage einfach erklärt: So läuft sie ab

Kündigungsschutzklage einfach erklärt: So läuft sie ab

Wenn du eine Kündigung von deinem Arbeitgeber bekommst, ist das oft ein Schock. Doch nicht jede Kündigung ist automatisch rechtens. Ob sie wirklich wirksam ist, hängt davon ab, ob dein Arbeitgeber triftige Gründe dafür hat. Falls nicht, kannst du dich mit einer Kündigungsschutzklage wehren – und möglicherweise deinen Job behalten.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

In Deutschland hast du als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen. Eine Kündigungsschutzklage ist das rechtliche Mittel, um diesen Schutz durchzusetzen. Sobald du die Kündigung erhalten hast, hast du drei Wochen Zeit, um beim Arbeitsgericht Klage einzureichen. Das Gericht prüft dann, ob die Kündigung rechtmäßig war oder ob dein Arbeitsverhältnis weiterbestehen soll.

Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?

Bevor du eine Kündigungsschutzklage einreichst, solltest du dich am besten von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Der Anwalt kann deine Chancen einschätzen, deine Unterlagen prüfen und dich vor Gericht vertreten. Zwar kannst du die Klage auch ohne Anwalt einreichen, aber mit juristischer Unterstützung stehen deine Erfolgsaussichten deutlich besser. Außerdem kannst du die Anwaltskosten als berufliche Ausgaben steuerlich geltend machen.

In der Regel läuft eine Kündigungsschutzklage so ab:

  1. Du reichst Klage ein: Gemeinsam mit deinem Anwalt reichst du innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht ein.

  2. Güteverhandlung: Nach ein paar Wochen findet die sogenannte Güteverhandlung statt. Ziel ist es, dich und deinen Arbeitgeber außergerichtlich zu einer Einigung zu bringen – zum Beispiel, dass du gehst, aber eine Abfindung bekommst.

  3. Keine Einigung? Dann startet der Prozess: Wenn ihr euch nicht einigen könnt, beginnt der eigentliche Gerichtsprozess. Dein Arbeitgeber reicht eine Klageerwiderung und Stellungnahme ein.

  4. Mündliche Verhandlung: Nach etwa vier bis sechs Monaten kommt es zur mündlichen Verhandlung, bei der du, dein Arbeitgeber und eure jeweiligen Anwälte anwesend sind.

  5. Das Gericht prüft alles: Die Richter besprechen die Sach- und Rechtslage ausführlich. Sie berücksichtigen dabei sowohl deine Argumente als auch die Erwiderung und Stellungnahme deines Arbeitgebers.

  6. Das Urteil: Das Gericht entscheidet, ob die Kündigung wirksam oder unwirksam ist. Wenn du gewinnst, bleibt dein Job bestehen. Wenn du verlierst, ist die Kündigung gültig. Es besteht danach noch die Möglichkeit, in Berufung zu gehen – dann wird der Fall noch einmal geprüft.

Checkliste: Kündigungsschutzklage einreichen

📬 Nach der Kündigung

  • Kündigung schriftlich erhalten

  • Kündigungsdatum notieren

  • Frist berechnen (3 Wochen ab Zugang der Kündigung)

⚖️ Vorbereitung

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren

  • Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben & relevante Unterlagen bereitstellen

  • Chancen & Strategie mit Anwalt besprechen

📝 Klage einreichen

  • Klage beim Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen einreichen

  • Klageformulierung prüfen lassen (falls ohne Anwalt)

🤝 Güteverhandlung

  • Teilnahme an der Güteverhandlung vorbereiten

  • Ziel der Verhandlung klären (z. B. Wiedereinstellung oder Abfindung)

⚔️ Gerichtliches Verfahren

  • Stellungnahme des Arbeitgebers abwarten

  • Mündliche Verhandlung wahrnehmen

  • Alle Argumente & Beweise vorbringen

🧾 Nach dem Urteil

  • Urteil prüfen (gewonnen/verloren?)

  • Entscheidung über mögliche Berufung treffen

  • Bei Erfolg: Rückkehr in den Job oder Vergleich

  • Bei Niederlage: ggf. neue Jobsuche starten